EP #49: Der Gesetzgeber hat gemeinnützige Vereine hängen gelassen.

Die mit großen Hoffnungen verbundene Gesetzesinitiative mit Erleichterungen für die Vereine zum 01.01.2019 hat einen enttäuschenden Ausgang gefunden:
- Keine Anhebung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 €
auf 45.000 € . - Keine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.000 € und auch keine Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840 €.
Der Vereins- und Verbands-Service empfiehlt politischen Druck zu machen und die Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Ein Musteranschreiben befindet sich auf der Verbandswebseite.